Veranstaltung: | Landesparteitag S-H April 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 04.03.2025) |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 4 |
S1 Neu-Ä1, 2, 3-ModÜ: Änderung (Neufassung) LAG-Statut
Antragstext
Statut Landesarbeitsgemeinschaften
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Schleswig-Holstein
Präambel
Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben das Ziel,
die inhaltliche und politische Arbeit in der Partei und in ihren Gremien zu
entwickeln, zu vernetzen sowie die Zusammenarbeit mit außerparteilichen (Fach-)
Verbänden, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen zu koordinieren.
Sie sind Gremien der Partei und werden von dieser finanziell ausgestattet.
1. Stellung der LAGen in der Partei
Der Landesvorstand bezieht die LAGen in die Beratungen über Programmatik
und Wahlkampf ein und organisiert in diesen Fragen einen transparenten
Entscheidungsprozess.
Die LAGen besitzen Antragsrecht auf Landesparteitagen.
Der Landesvorstand und die Landtagsfraktion benennen Ansprechpartner*innen
für die LAGen.
2. Arbeitsrahmen
Die Landesarbeitsgemeinschaften sind Ort ehrenamtlicher Arbeit auf
Landesebene. Sie stellen Arbeitszusammenhänge auch zu
außerparlamentarischen Bewegungen und wissenschaftlichen Institutionen her
und entwickeln die politische Programmatik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
weiter.
Den Parteigremien und Fraktionen auf allen Ebenen sowie den bündnisgrünen
Regierungsmitgliedern stehen sie beratend zur Seite.. Die Unterzeichnung
von Aufrufen und Erklärungen findet in enger Abstimmung mit dem
Landesvorstand statt.
Die Mitarbeit in Landesarbeitsgemeinschaften steht neben den Mitgliedern
ausdrücklich auch Nichtmitgliedern offen.
Der Landesverband fördert die Arbeit der LAGen durch regelmäßige LAG-
Sprecher*innentreffen-Treffen zum Austausch über programmatische wie
strukturelle
Themen. Im Rahmen dieser Treffen gibt es regelmäßig Raum für
themenübergreifenden
Austausch zwischen den LAGen. Hierzu können auch Cluster gebildet werden, in
denen sich
LAGen zu einem übergeordneten Thema zusammenfinden können. Zur besseren
Vernetzung zwischen den LAGen empfiehlt der Landesvorstand den Austausch
innerhalb der Cluster zu verstetigen (z.B. durch Clustertreffen), um so
übergreifende Themen effektiver und ökonomischer zu gestalten.
3. Anerkennung
Die Anerkennung einer Landesarbeitsgemeinschaft erfolgt auf Antrag von
mindestens zehn Mitgliedern aus mindestens drei Kreisverbänden aus
Schleswig-Holstein an den Landesparteitag. Der Landesparteitag entscheidet
mit einfacher Mehrheit über die Zulassung. In dem Antrag ist die
inhaltliche Zielsetzung der LAG zu beschreiben.
Der Landesvorstand kann die Anerkennung einer LAG widerrufen, wenn über
einen längeren Zeitraum die Arbeit einer LAG nicht die Regeln des LAG-
Statuts erfüllt. Gegen den Widerruf der Anerkennung einer
Landesarbeitsgemeinschaft ist ein Einspruch beim Landesschiedsgericht
möglich.
4. LAG-Sprecher*innen-Team
Um die Arbeit der LAG zu koordinieren und sie insbesondere auch gegenüber
anderen Parteigremien zu vertreten, wählt die LAG aus ihrer Mitte auf
einer Sitzung des ersten Quartals eines jeden Jahres alternierend jeweils
eine von zwei Sprecher*innen für jeweils zwei Jahre, die Mitglieder von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein sein müssen. Die Wahl von
Stellvertreter*innen ist möglich. Die Wiederwahl ist möglich. Es gilt die
Quotierung gemäß Frauenstatut.
Da die Arbeit der LAG-Sprecher*innen ehrenamtlich ist, werden sie von der
Landesgeschäftsstelle in angemessenem Rahmen organisatorisch unterstützt.
Die Sprecher*innen der LAG können auf der Grundlage der Beschlüsse der LAG
- nach vorhergehender Absprache mit der*dem zuständigen Landesvorsitzenden
– öffentliche Erklärungen abgeben.
5. LAG-Tagungen/Ergebnisse
LAGen tagen in Sitzungen an einem Ort in SH, der möglichst barrierefrei
zugänglich ist oder per Video- oder Telefonkonferenz möglichst mindestens
einmal im Quartal und sind solange beschlussfähig, wie mindestens fünf
Mitglieder aus drei verschiedenen Kreisverbänden in Schleswig-Holstein
vertreten sind.
Abstimmungsberechtigt sind nur Parteimitglieder. Abstimmungen über Anträge
oder Wahlen von LAG-Sprecher*innen können auch per Videokonferenz
erfolgen, solange keine geheime Abstimmung gefordert wird. Für geheime
Abstimmungen/Wahlen ist ein entsprechendes Abstimmungstool zur Verfügung
zu stellen. Abstimmungen im Emailumlauf sind möglich, wenn und solange
eine Frist von vier Tagen eingeräumt wird und sie in geeigneter Weise
nachvollziehbar und dokumentiert werden.
Zu den Sitzungen ist in digitaler Form per E-Mail über den E-Mail-
Verteiler der Landesarbeitsgemeinschaft möglichst mit einer
Ladungsfrist von 14 Tagen einzuladen. Der Landesvorstand ist über
Termine und Tagesordnungen zu informieren.
Von den Sitzungen werden Ergebnisprotokolle angefertigt, die im Wolke-
Ordner der jeweiligen LAG abgelegt werden müssen. Wahlprotokolle müssen
der Landesgeschäftsstelle zur Kenntnis vorgelegt werden. Über politisch
bedeutsame Beschlüsse wird der Landesvorstand umgehend nach den Sitzungen
unterrichtet.
LAG-Beschlüsse können auf der Seite der jeweiligen LAG-Homepage
veröffentlicht werden.
Einsetzen von Arbeitsgemeinschaften durch die LAGen
LAGen sind berechtigt, im Rahmen ihres Fachbereichs zeitlich begrenzt und
projektbezogen Arbeitsgruppen einzurichten.
7. Haushalt
Den LAG stehen finanzielle Mittel zur Verfügung, welche die Realisierung
der im Statut beschriebenen Aufgaben ermöglichen. Dies umfasst
insbesondere die laufenden Auslagen für den Geschäftsbetrieb (z.B. Kosten
für Verpflegung bei Präsenztreffen, die Teilnahme - soweit erforderlich -
an Gremiensitzungen, Telefonkosten, Porto, Sachmittel,
Informationsmaterial in geringem Umfang und weitere notwendige
Sachmittel). Die Erstattung von Aufwendungen wird mittels des für den
Landesverband gültigen Kostenerstattungsformulars, auf Antrag,
abgerechnet.
Den LAGen können zudem in Absprache mit dem Landesvorstand finanzielle
Mittel für weitere Veranstaltungen, Aktionen und Kongresse bewilligt
werden. Für die Sprecher*innen der LAGen werden die Reisekosten für die
Teilnahme an LAG-Sitzungen, auf Antrag, erstattet.
Der Landesverband stellt den LAGen Materialien, Räumlichkeiten und IT-
Dienstleistungen zur Nutzung zur Verfügung,
8. Mitarbeit in Bundesarbeitsgemeinschaften (BAG)
Die LAGen wählen entsprechend dem Statut der Bundesarbeitsgemeinschaften
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN max. zwei Delegierte für die ihnen zugeordneten
Bundesarbeitsgemeinschaften. Die Wahl erfolgt jeweils für maximal zwei
Jahre; Wiederwahl ist möglich. Die gewählten Delegierten bedürfen vor
Meldung an den Bundesverband der Bestätigung durch den Landesvorstand.
Ist einer BAG in Schleswig-Holstein keine LAG zugeordnet oder schöpft die
LAG die Zahl der ihr zustehenden Delegierten für die
Bundesarbeitsgemeinschaft nicht aus, kann der Landesvorstand fachlich
geeignete Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Schleswig-Holstein in
diese Bundesarbeitsgemeinschaft delegieren. Die Delegation erfolgt für
jeweils maximal zwei Jahre; eine erneute Delegation ist möglich, sofern
die LAG nicht vor Ablauf des laufenden Delegationszeitraums Anspruch auf
Besetzung des Platzes anmeldet.
Gewählten und durch den Landesvorstand bestätigten Delegieren werden
Reise- und Übernachtungskosten für die Teilnahme an BAG-Sitzungen, auf
Antrag, erstattet.
9. Streitfragen
Über Streitfragen politischer Natur zwischen LAG´en untereinander und zwischen
LAGen und dem Landesvorstand entscheidet der Landesparteitag. Über Streitfragen
finanzieller Natur entscheidet der Landesfinanzrat. Ist der Landesfinanzrat in
der Streitfrage Partei, entscheidet der Landesparteitag.
10. Statut
Das LAG-Statut wird von dem Landesparteitag verabschiedet und tritt am Tag der
Beschlussfassung in Kraft.
Zuletzt geändert:
Landesparteitag am 10.05.2014
Landesparteitag am 18.09.2022
Begründung
Das vorgeschlagene Statut wurde in mehreren Abstimmungsrunden mit LAG-Sprecher*innen entwickelt und nun durch den Landesvorstand eingebracht.
Unterstützer*innen
- Ullrich Kruse (KV Stormarn)
- Carsten Nielsen (KV Flensburg)
- Moritz Bührmann (KV Kiel)
- Dennis Stüber (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Lorenz Mayer (KV Segeberg)
- Uta Bergfeld (KV Schleswig-Flensburg)
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