Veranstaltung: | Landesparteitag S-H April 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Ökologie (dort beschlossen am: 07.03.2025) |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 2 |
A18 Neu-Ä1: Zügige und fristgerechte Umsetzung der EU-VO zur Wiederherstellung der Natur in Schleswig-Holstein
Antragstext
Fast die Hälfte aller Tier- und Pflanzenarten in Schleswig-Holstein ist
gefährdet.
Besonders Insekten und die Arten der Agrarlandschaft, die vor wenigen
Jahrzehnten in Knicks und auf Grünland lebten, verlieren durch immer intensivere
Landnutzung ihre Lebensräume. Auch die Meeres-Ökosysteme leiden unter
Nährstoffeinträgen, Überfischung und zunehmendem Schiffsverkehr.
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur verpflichtet alle
Mitgliedsstaaten, mindestens je 20 Prozent ihrer geschädigten Land- und
Meeresökosysteme zu renaturieren.
Schleswig-Holstein hat mit seiner Biodiversitätsstrategie „Kurs Natur 2030“ und
dem „Aktionsplan Ostseeschutz 2030“ bereits wichtige Konzepte vorgelegt, die
Teil eines nationalen Wiederherstellungsplans werden können.
Der Landesparteitag beschließt, auf allen Ebenen die zügige und fristgerechte
Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
(Wiederherstellungsverordnung WVO) zu unterstützen.
Insbesondere wollen wir landesweit über die kommunale Ebene die Ermittlung und
künftige Wiederherstellung geeigneter Schutzflächen unterstützen.
Begründung
Die WVO ist am 18. August 2024 in Kraft getreten und ist bindend für alle Mitgliedstaaten und alle Ebenen (Bund, Länder, Kommunen).
Nach Kapitel II der WVO sollen bis 2030 auf mindestens je 20 Prozent der geschädigten Land- und Meeresökosysteme der EU Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden, bis 2050 sollen alle geschädigten Ökosysteme wiederhergestellt werden. Außerdem setzt die WVO Etappenziele für die Wiederherstellung bereits geschützter Lebensräume (Natura 2000, FFH-Richtlinie) bis 2030, 2040 und 2050. In mehreren Abschnitten werden dazu geeignete Maßnahmen und Indikator-Arten genannt.
Kapitel III der WVO verpflichtet jeden EU-Staat zur Erstellung eines nationalen Wiederherstellungsplanes (Artikel 14). Darin sollen die Maßnahmen genannt werden, mit denen die Ziele aus Kapitel II erreicht werden sollen, und wie groß die Fläche ist, die renaturiert werden soll.
Innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der Verordnung, also bis September 2026, müssen die Mitgliedstaaten den Entwurf ihres nationalen Wiederherstellungsplans für den Zeitraum bis 2050 der Europäischen Kommission zur Prüfung vorlegen (https://www.bmuv.de/themen/naturschutz/wiederherstellung-von-oekosystemen/die-eu-verordnung-zur-wiederherstellung-der-natur).
Frühere internationale Naturschutz-Richtlinien wurden nur sehr schleppend umgesetzt, zum Teil laufen sogar Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (zum Beispiel wegen Nicht-Umsetzung der EU-Vogelschutz-Richtlinie). Währenddessen schreitet der Verlust der Artenvielfalt dramatisch voran. In den vergangenen 30 Jahren haben wir 50 % der Wiesenvögel und über 75 % der fliegenden Insekten verloren!
Wirtschaftlich zahlt sich eine intakte Natur aus: Urlaubsgäste wollen klares Wasser sehen, in Seegraswiesen wachsen Heringslarven heran, Wildbienen bestäuben unser Obst, und es ist günstiger, das Grundwasser nitratfrei zu halten, als es nachträglich filtern zu müssen.
Es ist dringend notwendig, dass Schleswig-Holstein die WVO als Chance für die wirksame Anwendung von Schutzmaßnahmen und für ein systematisches Naturschutz-Management begreift und bei ihrer Umsetzung mit gutem Beispiel für alle Bundesländer vorangeht.
Unterstützer*innen
- Ocean Renner (KV Nordfriesland)
- Robert Lemke (KV Lübeck)
- Mathias Schmitz (KV Pinneberg)
- Markus Winkler (KV Schleswig-Flensburg)
- Stefan Alexander Mauel (KV Stormarn)
- Alexander Winizki (KV Stormarn)
- Katrin Stange (KV Pinneberg)
- Sina Clorius (KV Schleswig-Flensburg)
- Merlin Michaelis (KV Kiel)
- Antje Schüren (KV Lübeck)
- Annika Stahlhut (KV Stormarn)
- Ben Lüdke (KV Steinburg)
- Patricia Römer (KV Pinneberg)
- Bärbel Sandberg (KV Pinneberg)
- Petra Goll (KV Pinneberg)
- Petra Kärgel (KV Pinneberg)
- Susanne Hilbrecht (KV Dithmarschen)
- Anne Birke (KV Schleswig-Flensburg)
- Lorenz Mayer (KV Segeberg)
- Martin Kolanus (KV Herzogtum Lauenburg)
- Dietmar Gosch (KV Stormarn)
- Thomas Abraham (KV Neumünster)
- Kirsten Schaltenberg (KV Schleswig-Flensburg)
- Peer Lessing (KV Pinneberg)
- Marcel Beutel (KV Ostholstein)
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