Änderungen von A18 zu A18 Neu-Ä1
Ursprüngliche Version: | A18 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 07.03.2025, 17:17 |
Neue Version: | A18 Neu-Ä1 (Version 2) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.04.2025, 19:49 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 14 bis 15 einfügen:
Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Wiederherstellungsverordnung WVO) zu unterstützen.
Insbesondere wollen wir landesweit über die kommunale Ebene die Ermittlung und künftige Wiederherstellung geeigneter Schutzflächen unterstützen.
Antrag in leichter oder einfacher Sprache
Vor Zeile 16 einfügen:
A18 in einfacher Sprache
Viele Tiere und Pflanzen in Schleswig-Holstein haben keinen Ort mehr zum Leben.
Zum Beispiel gibt es zu wenig Blüten für Bienen.
Für Vögel gibt es zu wenig Hecken und ungestörte Wiesen.
Im Meer fahren zu viele Schiffe.
Zu viel Dünger fließt von den Feldern ins Meer.
Auf dem Kontinent Europa haben sich viele Länder zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen. Sie heißt Europäische Union, abgekürzt EU.
Die EU sagt: Jedes Land soll sich darum kümmern, dass es auf dem Land und im Meer wieder Lebens-raum für seltene Tiere und Pflanzen gibt.
Von den zerstörten Lebens-räumen sollen ein Fünftel, also 20 Prozent, wieder so aussehen, dass seltene Tiere und Pflanzen darin leben können.
Das Gesetz heißt EU-Verordnung zur Wieder-herstellung der Natur.
Der Landes-parteitag soll beschließen, dass wir uns um die Lebens-räume kümmern.
Deutschland und Schleswig-Holstein sollen das machen, was in der EU-Verordnung zur Wieder-herstellung der Natur steht.
Das Bundes-land Schleswig-Holstein hat sich Pläne überlegt, um Lebens-räume zu retten. Sie heißen „Bio-diversitäts-strategie“, „Kurs Natur 2030“ und „Aktions-plan Ostsee-schutz 2030“. Es ist gut, wenn die Landes-regierung das macht, was in diesen Plänen steht. Dann macht sie auch einen großen Teil der EU-Verordnung.