Veranstaltung: | Landesparteitag S-H April 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Antragsteller*in: | Nadine Mai (KV Pinneberg) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.03.2025, 22:01 |
A31: Bezahlbares Wohnen ist ein Menschenrecht
Antragstext
Jeder Mensch braucht ein sicheres Dach über dem Kopf. Doch die Realität sieht
anders aus: Nicht nur Menschen mit sehr geringem Einkommen haben es in den
letzten Jahren zunehmend schwerer, eine bezahlbare und angemessene Wohnung zu
finden.
Mit unseren konkreten Forderungen wollen wir dafür sorgen, dass Wohnen wieder
bezahlbar wird. Junge Familien sollen die Möglichkeit haben, sich mit einem
Eigenheim abzusichern – und das ohne zusätzliche Flächenversiegelung. Außerdem
wollen wir deutlich mehr Wohnungen in landeseigenen, kommunalen oder
gemeinnützigen Besitz bringen.
Wir unterstützen ausdrücklich die „Neue Wohngemeinnützigkeit“, die wir GRÜNE
seit langem fordern und die auch von der Ampel-Koalition in der letzten
Legislaturperiode vorangebracht wurde. Ziel ist es, durch steuerliche Anreize
und Investitionszulagen gemeinnützige Wohnungsunternehmen in die Lage zu
versetzen, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum anzubieten. Damit soll der soziale
Zusammenhalt gestärkt und mehr günstiger Wohnraum geschaffen werden.
Wir fordern unsere Grünen Fraktionen in Landtag und Bundestag auf, sich auch
weiterhin entschlossen für Reformen und deutliche Verbesserungen im kommunalen
Wohnungsbau einzusetzen – und die folgenden Maßnahmen voranzubringen:
Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft für Wohnraum
Wir fordern den Aufbau einer Landesentwicklungsgesellschaft, die im wesentlichen
2 Hauptaufgaben hat: 1. Die Beratung und Unterstützung der Kreise und Kommunen
bei der Gründung von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften.
2. Die Schaffung von landeseigenem Wohnraum mit einem Schwerpunkt auf besondere
Bedarfsgruppen, u.a. Student*innen und Auszubildende, sowie Menschen, die es auf
dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben, wie z.B. Menschen mit Behinderung,
Frauen aus Frauenhäusern, wohnungslosen Menschen oder anderen vulnerablen
Gruppen.
Stärkung der Kommunen und Landkreise als Träger von
Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften
Im kommunalen und landeseigenen Wohnungsbau können Dividenden gemeinnützig re-
investiert werden, etwa in die Absicherung von Wohnungsnot im Alter, in neuen
Wohnraum usw.. Neben der Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft zur
Unterstützung des kommunalen Wohnungsbaus, bitten wir die Bundestagsfraktion
daher, sich für praktische Verbesserungen, etwa längere Fristen im Baugesetzbuch
beim Vorkaufsrecht einzusetzen, damit dieses tatsächlich in Anspruch genommen
werden kann. Denn bis kommunale Entscheidungsprozesse initiiert, beraten und
abgeschlossen werden können, braucht es Zeit. Zudem muss eine schnelle und
unkomplizierte Bereitstellung von Investitionsmitteln gewährleistet sein, damit
Kreise und Kommunen Vorkaufsrechte überhaupt ausüben können. Die
Landtagsfraktion wird gebeten zu überprüfen, ob Kommunen bei der Gründung von
kommunalen Wohungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder deWahrnehmung von
Vorkaufsrechten zu diesem Zweck z.B. einen Fond der IB-SH Mittel zur Verfügung
gestellt bekommen können.
Weiterer konsequenter Aufbau eines wachsenden Bestands an Sozialwohnungen
Wir wollen den Bestand an Sozialwohnungen dauerhaft und bedarfsdeckend ausbauen.
Schleswig-Holstein ist in den letzten Jahren trotz schwieriger Haushaltslage bei
der sozialen Wohnraumförderung konsequent vorangegangen. Wir fordern den Bund
auf, endlich die Dramatik der Lage auf dem Wohnungsmarkt anzuerkennen und
deutlich mehr Fördermittel als bisher für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung
zu stellen und die Länder, in den Wohnungen knapp sind, stärker zu unterstützen.
Hierfür muss die Schuldenbremse gelockert werden!
Bei der Vergabe der Fördermittel sollen die Antragstellenden bevorzugt werden,
bei denen die Sozialbindung der Wohnungen mindestens 35 Jahre bestehen bleibt.
Durch die gezielte Förderung von gemeinnützigen Wohngenossenschaften soll ein
Bestand an dauerhaft günstigem Wohnraum aufgebaut werden. Zudem fordern wir die
Landesregierung auf, für öffentliche Grundstücke Erbbaurechte und die Einführung
eines Mietkauf-Programms zu prüfen.
Wohnen als Altersversorge neu in den Blick nehmen
Um die Altersvorsorge zu stärken, bitten wir die Bundestagsfraktion zu prüfen,
wie der kommunale Wohnungsbau als Instrument der Rentenpolitik und
Pensionsvorsorge eingebunden werden kann, z. Bsp. indem Menschen über einen
staatlichen Renten- und Pensionsfonds, Anteile an Genossenschaften und
Wohnungsbaugesellschaften erwerben.
5. Stärkung der Vorsorge und des Eigenerwerbs durch Schaffung einer
Eigenheimzulage
Für den Kauf der ersten eigengenutzten und grunderwerbsteuerpflichtigen
Immobilie sollen Menschen in Schleswig-Holstein mit geringen und mittleren
Einkommen eine Zulage zur Grunderwerbsteuer erhalten können, die eine maximale
Höhe von 5000 Euro pro im Haushalt lebenden Familienmitglied beträgt. Um
Flächenverbrauch zu vermeiden, soll in einem ersten Schritt vor allem der Kauf
von älteren Bestandsimmobilien so gefördert werden.
6. Förderprogramme stärken, die sowohl Flächenversiegelung verringern und CO2
Ausstoß reduzieren
Um den Kauf von Bestandsimmobilien mit Sanierungsbedarf attraktiver zu machen,
fordern wir den Bund auf, Programme wie “Jung kauft Alt” deutlich stärker
auszubauen und für mehr Menschen attraktiv zu machen. Bei dem Programm erhalten
junge Familien Fördermittel für den Kauf alter Häuser unter der Bedingung, diese
zu sanieren. Die Höhe der vergünstigten Kredite muss den realen
Immobilioenpreisen auch in teuren Lagen wie dem Hamburger Rand und den
Großstädten gerecht werden. Zudem bitten wir die Bundestagsfraktion, das KFW
Energieeffizienz-programm zur energetischen Sanierung noch einmal in den Blick
zu nehmen deutlich attraktiver und bürokratieärmer zu gestalten.
Begründung
Wenn Menschen sich Wohnen nicht mehr leisten können, hat das Auswirkungen auf unsere Demokratie. Wenn ein mittleres Einkommen nicht mehr ausreicht, um eine Wohnung zu bezahlen, wenn junge Menschen keine Möglichkeit für den Schritt in die Unabhängigkeit sehen, wenn die energetische Sanierung im Eigenheim zur Schuldenfalle wird, steigt die Unzufriedenheit und die soziale Spaltung nimmt zu. Der Staat muss zunehmend subventionierend mit Transferleistungen wie z.B. Wohngeld eingreifen. Von hohen Wohnkosten profitieren vor allem Wohlhabende: Das treibt die Spaltung der Gesellschaft weiter voran. Um diese Situation zu verändern, müssen Wohnungen wieder in die Hand von gemeinnützigen Genossenschaften und Kommunen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind und Preisstabilität unbgerenzt sichern. Die Erträge aus dem kommunalen Wohnungsbau könnten möglicherweise auch in eine künftige Rentensicherung eingebunden werden.
Mit den genannten Maßnahmen wollen wir auch junge Familien stärken und ihnen den Kauf von Bestandsimmobilien ermöglichen, deren Sanierung ihre jetzigen Besitzer vielleicht überfordern würde. Mit verbesserten Förderprogrammen wollen wir die Sanierung von Altbauten fördern, um Flächenversiegelung und Zersiedelung vorzubeugen und den CO2 Ausstoß zu reduzieren.
Kommentare
Lorenz Mayer:
Mathias Schmitz:
Der Antrag ist in der Kürze der Zeit dank der Initiative von Nadine Mai zustande gekommen. Dank ihrer sehr guten Vorlage war es möglich.