Die Formulierung Bekämpfung des Rechtsextremismus birgt Risiken und sollte geändert werden. Denn die Formulierung "bekämpfen" eröffnet einen zu großen Spielraum für die Mittel der Bekämpfung. Von legitimen Protesten, Aufklärung der Bevölkerung bis hin zu bewaffnetem und gewalttätigem Widerstand gegen Rechts. Die oben genannte Formulierung sollte daher vor allem die Prävention, d.h. die Aufklärung der Bevölkerung und die Hilfe für Aussteiger als Maßnahmen fördern.
Zum anderen besteht die Gefahr, dass aus der Formulierung Rechtsextremismus in der konkreten Umsetzung durch den Gesetzgeber unter Beteiligung konservativer Kräfte letztlich Extremismus wird. Dies könnte dazu führen, dass die Bekämpfung des Linksextremismus plötzlich als schützenswertes Gut in der Abgabenordnung aufgeführt wird. Dies wiederum könnte dazu führen, dass rechte Organisationen in den Genuss der Vorteile der Abgabenordnung kommen.
Der Begriff "Fake News" ist durch die Rechtsprechung noch nicht konkretisiert. Es geht um das Vorgehen gegen Desinformation, also das bewusste Verbreiten von Falschmeldungen. Dieser Begriff sollte auch verwendet werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Denn das bloße irrtümliche Verbreiten von Falschinformationen, die nach dem Wortlaut auch Fake News darstellen, ist nicht bekämpfungswürdig. Man kann sich im Internet wie im analogen Leben auch einfach irren. Auf der anderen Seite kann die Verbreitung einer bestimmten Meinung Desinformation sein, aber aufgrund eines Irrtums der Person keine Fake News darstellen.
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