Machtmissbrauch an Hochschulen ist allgegenwärtig und ein ernstzunehmendes Problem, das wir entschieden angehen müssen. Aber es braucht wirksame, durchdachte Lösungen in Zusammenarbeit mit den Hochschulen. Darüber hinaus braucht es jedoch noch unabhängige Strukturen. Eine unabhängige Beschwerde- und Beratungsstelle kann diese Maßnahmen unterstützen. Das zuständige Ministerium in Baden-Württemberg hat hierzu etwa eine*n Vertrauensanwalt*anwältin als Ansprechpersonen benannt, die für die Teilbereiche sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt an Hochschulen, Universitätsklinika, die Studentenwerke sowie Kunst und Kultureinrichtungen zuständig ist.
Antrag: | Gute Personalstrukturpolitik für Gute Wissenschaft in Schleswig-Holstein |
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Antragsteller*in: | Malte Krüger (KV Steinburg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 11.03.2025, 12:04 |
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