Veranstaltung: | Landesparteitag S-H April 2025 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Antragsteller*in: | Silke Schneider (KV Lübeck) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.03.2025, 15:00 |
A5: Geldwäsche stoppen, Steuerhinterziehung verhindern!
Antragstext
Finanzkriminalität gefährdet unser Gemeinwesen: Steuerhinterziehung und
Geldwäsche unterwandern das Vertrauen in ein gerechtes Steuersystem und
gefährden die Finanzierung wichtiger öffentlicher Aufgaben. Auf bundesweit 100
Milliarden Euro schätzt die Deutsche Steuergewerkschaft die jährlichen Verluste
allein durch Steuerhinterziehung. Deutschland ist zudem ein europäischer Hotspot
für Geldwäsche: Die Summe der illegalen Gelder, die durch Geldwäsche in den
legalen Finanzkreislauf kommen, liegt bei jährlich schätzungsweise weiteren 100
Milliarden Euro. Wer der Finanzkriminalität das Wasser abgraben will, darf hier
nicht untätig bleiben.
Darum fordern wir:
Die Einführung einer schlagkräftigen Behörde gegen Steuer- und
Finanzkriminalität auf Bundesebene: Die bisher auf Länderebene sehr
zersplitterten Kompetenzen müssen gebündelt werden, damit der Staat
effektiv und schlagkräftig entgegenwirken kann.
Ein Gesetz zur Vermögensabschöpfung im Verwaltungswege: Damit soll den
Behörden ermöglicht werden, illegal erlangtes Vermögen zu ermitteln
(Follow-the-money-Ansatz) und im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen
einzuziehen, wenn Verdächtige die legale Herkunft des Vermögens nicht
glaubhaft und plausibel darlegen können. Wir brauchen hier eine
Beweislastumkehr nach italienischem Vorbild!
Antrag in leichter oder einfacher Sprache
Finanzkriminalität ist ein großes Problem für unsere Gesellschaft. Wenn Menschen Steuern hinterziehen oder Geld aus kriminellen Geschäften waschen, schadet das allen. Es untergräbt das Vertrauen in ein faires Steuersystem und nimmt dem Staat Geld, das für wichtige Aufgaben gebraucht wird.
Allein durch Steuerhinterziehung verliert Deutschland jedes Jahr etwa 100 Milliarden Euro. Auch Geldwäsche ist ein großes Problem: Noch einmal 100 Milliarden Euro an illegalem Geld werden jedes Jahr in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust. Deutschland ist damit ein wichtiger Standort für Geldwäsche in Europa.
Um Finanzkriminalität zu stoppen, müssen wir handeln! Deshalb fordern wir:
Eine starke Bundesbehörde gegen Steuer- und Finanzkriminalität. Bisher sind die Zuständigkeiten auf viele Bundesländer verteilt. Das macht den Kampf gegen Steuerbetrug und Geldwäsche schwierig. Wir brauchen eine zentrale Stelle, die effektiv dagegen vorgeht.
Ein neues Gesetz zur Vermögensabschöpfung. Behörden sollen kriminelles Geld besser aufspüren und einziehen können. Wer verdächtigt wird, mit illegalem Geld zu arbeiten, muss beweisen, dass sein Vermögen aus legalen Quellen stammt. Ein solches System gibt es bereits in Italien – das brauchen wir auch in Deutschland!
Begründung
Geldwäsche liefert den Nährboden für kriminelle Strukturen von organisierter Kriminalität bis hin zur Terrorismusfinanzierung. Laut dem Prüfungsbericht der „Financial Action Task Force“ liegt das unter anderem an der zersplitterten Zuständigkeit für die Geldwäscheaufsicht in Deutschland auf Länderebene, die neben Güterhändler*innen und Gewerbetreibenden zum Beispiel auch Betreiber*innen von Glücksspiel überwachen soll.
Wir GRÜNEN in Schleswig-Holstein setzen uns auf Landes- und Bundesebene bereits konsequent für den Kampf gegen Steuerkriminalität und Geldwäsche ein. So hat sich unser grün geführtes Finanzministerium erfolgreich für ein Bargeldverbot beim Kauf von Immobilien eingesetzt – ein wichtiger Schritt, um die Verschleierung illegal erworbener Vermögen in diesem Sektor zu erschweren.
Aber auch darüber hinaus befördern wir Grüne in Regierungsverantwortung in Schleswig-Holstein seit Jahren eine effektive und nachhaltige Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. So haben wir neue Strukturen für die Zusammenarbeit zwischen der Steuerfahndung, den Staatsanwaltschaften und dem Landeskriminalamt entwickelt und dem Landeskriminalamt Haushaltsmittel für zusätzliche Stellen in diesem Bereich zur Verfügung gestellt. Mit der Schwerpunktsetzung auf die nachhaltige Verfolgung Organisierter Kriminalität im Koalitionsvertrag von Grünen und CDU wurde die Koordinierungs- und Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft gegründet und arbeitet schlagkräftig etwa gegen Drogenkriminalität und illegales Glücksspiel.
Durch die 2024 erfolgte Einrichtung einer behördenübergreifenden Task Force Geldwäschebekämpfung von Polizei, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaften und Aufsichtsbehörden sowie die Schaffung einer Koordinierungsstelle für die Geldwäscheaufsicht im Finanzministerium wurden Kompetenzen gebündelt und eine neue leistungsfähige und wirksame Struktur geschaffen, um die Finanzkriminalität auf Landesebene weiter einzudämmen.
Klar ist aber auch: Für einen wirksamen Kampf gegen Finanzkriminalität braucht es mehr Befugnisse, klare Zuständigkeiten und wirksame Instrumente zum Durchgreifen – hier ist die Bundesebene entscheidend! Die Einrichtung eines Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität – Hand in Hand mit der Erweiterung der Vermögensabschöpfung - hat für uns GRÜNE in Schleswig-Holstein weiterhin Top-Priorität. Wir fordern eine wirklich schlagkräftige zentralisierte Behörde mit breiten Zuständigkeiten, die beispielsweise auch die Bekämpfung der Steuerhinterziehung, des Subventionsbetrugs und strafbarer Cum-Ex-Fälle umfassen soll und die nach dem Prinzip „follow the money“ arbeitet. Wir befürworten die Konzentration von Landeskompetenzen – etwa bei der je nach Bundesland sehr zersplitterten Geldwäscheaufsicht - an ein neuen Bundesamt, wenn dies der effektiven Aufgabenerledigung dient. Die Einrichtung dieser Behörde muss im Koalitionsvertrag des Bundes verankert und zügig auf den Weg gebracht werden.
Wirksame Verhinderung von Geldwäsche – das schärfste Schwert gegen Finanzkriminalität
Finanz- und Wirtschaftskriminalität dürfen sich nicht lohnen! Neben Strukturen zur Verhinderung und Verfolgung von Finanzkriminalität ist daher ebenfalls entscheidend, dass die Behörden ausreichende Kompetenzen haben, um illegal erlangtes Vermögen einzuziehen. Eine effektive Reform der Vermögensabschöpfung ist in der letzten Bundesregierung am Widerstand der FDP gescheitert und duldet nun keinen weiteren Aufschub. Das Sicherstellen von Vermögen aus Straftaten, vor allem aus organisierter Kriminalität und Geldwäsche, ist im bestehenden Recht eng an das Strafrecht gekoppelt. Dadurch sind den Behörden oft die Hände gebunden, wenn die Vermögensherkunft so erfolgreich verschleiert wird, dass sie keiner konkreten Straftat mehr zuzuordnen ist.
Von einer neuen Bundesregierung erwarten wir deshalb, dass sie zügig einen Vorschlag für ein eigenständiges Gesetz gegen Geldwäsche im Verwaltungsrecht vorlegt. Es soll den Behörden ermöglichen, illegal erlangtes Vermögen zu ermitteln (Follow-the-money-Ansatz) und im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen einzuziehen, wenn Verdächtige die legale Herkunft des Vermögens nicht glaubhaft und plausibel darlegen können. Wir brauchen hier eine Beweislastumkehr! Europäische Länder wie Italien mit seiner erfolgreichen Anti-Mafia-Politik machen vor, wie es geht; dieser Weg sollte auch für Deutschland beschritten werden.
Kommentare
Antje Schüren: