Veranstaltung: | Landesparteitag S-H April 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Frauenpolitik und Feminismus (dort beschlossen am: 06.03.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.03.2025, 16:29 |
A16: Equal Cash - für finanzielle Gleichberechtigung
Antragstext
Der Gender Pay Gap betrug 2024 in Deutschland 16 Prozent und liegt damit
europaweit noch immer
auf einem sehr hohen Niveau. Grundsätzlich stellen wir jedoch fest, dass der
Gender Pay Gap ganz
langsam kleiner wird.
Um diesen Prozess zu beschleunigen und Frauen in der Realität mehr finanzielle
Freiheiten zu geben
sprechen wir uns für die folgenden Punkte aus:
- Abschaffung des Ehegattensplittings für Neuehen.
- Einführung der Errungenschaftsgemeinschaft
- Zulassung von parallelen Elternzeitmonaten nur direkt nach der Geburt.
- Finanzielle Bildung an Schulen
Begründung:
Abschaffung des Ehegattensplittings für alle Neuehen und eine Wahl des
Steuermodells für
Bestandsehen zwischen Individualbesteuerung und Splittingmodell. Das
Ehegattensplitting ist ein
veraltetes Instrument, das allein die klassische Ehe steuerlich begünstigt und
starke Anreize setzt, dass ein
Ehepartner (in der Realität meistens die Ehefrau) sehr viel weniger arbeitet und
verdient als der
andere. Weniger Nettoeinkommen führt zu weniger Elterngeld und Arbeitslosengeld,
denn diese
berechnen sich nach dem Nettoeinkommen. Und es führt auch dazu, dass Frauen
weniger Geld zu
ihrer Verfügung haben, zumindest, wenn sie im Zugewinnmodell verheiratet sind.
Darum fordern wir die Möglichkeit bei einer Eheschließung die Wahl zu haben
zwischen der jetzigen Zugewinn- gemeinschaft und der
Errungenschaftsgemeinschaft. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben
die Besitzverhältnisse während der Ehe wie zuvor. Lediglich bei einer Scheidung
werden die Güter, die
das Paar im Laufe der Ehe hinzugewonnen hat, 50:50 aufgeteilt. Bei der Zugewinn-
gemeinschaft ist
dieses ab dem Tag der Eheschließung der Fall. Der Person mit dem niedrigeren
Einkommen oder
keinem Einkommen steht also die Hälfte des Gesamteinkommens zur Verfügung.
Derzeit wird durch
die Zugewinngemeinschaft eine patriarchale Machtstruktur in Ehen begünstigt.
Ebenfalls eine nichtparitätische Verteilung der Carearbeit unterstützt die
Möglichkeit, dass beide
Eltern gleichzeitig Elternzeit nehmen, Die umgangssprachlich Vätermonate
genannten 2 Monate
werden in der Realität sehr oft für einen gemeinsamen Urlaub genutzt. Das führt
dann natürlich nicht
dazu, dass eine paritätische Elternschaft im Alltag entsteht. Die Verkürzung auf
einen Monat seit April
2024 löst das Problem nicht wirklich auf.
Finanzielle Bildung ist ein wichtiger Grundpfeiler für ein selbstbestimmtes
Leben und sollte nicht vom
Elternhaus abhängen. Schulen können dazu beitragen hier gerechtere Bedingungen
zu schaffen, von
denen besonders Mädchen, aber auch junge Menschen insgesamt profitieren würden.
Gerade
finanzielle Fragestellungen in Bezug auf Ehe, Elternschaft oder Alterssicherung
sind hier von
Bedeutung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung zielt mit der
Initiative „Finanzielle
Bildung“ auf eine dauerhafte Stärkung der finanziellen Bildung in Deutschland.
Wir sehen das auch
als eine Aufgabe der Schulen und fordern dazu ein Programm ähnlich dem „School
meets Finance“,
dass derzeit in Hamburg erstellt wird.
Antrag in leichter oder einfacher Sprache
Im Jahr 2024 verdienten Frauen in Deutschland 16 Prozent weniger als Männer. Das ist immer noch sehr viel und gehört in Europa zu den höchsten Werten. Aber der Unterschied wird langsam kleiner.
Wir möchten, dass sich das schneller ändert und Frauen mehr Geld haben. Deshalb schlagen wir vor:
- Das Ehegattensplitting für neue Ehen abschaffen.
- Die Errungenschafts-gemeinschaft einführen.
- Elternzeit nur direkt nach der Geburt für beide Elternteile ermöglichen.
- Finanzwissen in Schulen unterrichten.
Unterstützer*innen
- Carina Hennecke (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Melissa Sieber (KV Schleswig-Flensburg)
- Daan Steinebach (KV Schleswig-Flensburg)
- Lorenz Mayer (KV Segeberg)
- Conny Clausen (KV Flensburg)
- Uta Bergfeld (KV Schleswig-Flensburg)
Kommentare
Silke Schneider: