Dieser Änderungsantrag dient zur Ergänzung des originalen Antrags um zwei Punkte mit besonderem Fokus auf Kommunikation. Die Behörden sind überlastet, um dennoch eine Durchsetzung des geltenden Rechts gewährleisten zu können, benötigt es vor allem digitale Lösungen und eine verbesserte Kommunikation zwischen den Behörden. Aktuell bestehende (föderale oder auch regionale) Doppelstrukturen und fehlende Kommunikation belasten letztendlich a) den Landeshaushalt unnötig und erschweren b) einen effektiven Kampf gegen Steuerbetrüger und Geldwäscher. Daher müssen diese beseitigt werden und dort, wo es geht durch automatische digitale Lösungen ersetzt werden. Jemand, der beispielsweise als Selbstständiger Steuerrückstände anhäuft, soll nicht die Möglichkeit bekommen, ohne die Begleichung seiner Steuerschuld ein neues Gewerbe anmelden zu können. Ein ähnliches System ist bereits bei der Kfz-Steuer etabliert: Wer seine Kfz-Steuer nicht begleicht, kann kein neues Fahrzeug anmelden. Ebenfalls sollte sich auch im Bereich der Erhebung der Steuern am System der Kfz-Steuer orientiert werden. So sollte auch bei der Gewerbeanmeldung eine Einzugsermächtigung verpflichtend sein, um Fehlbuchungen der Bürger*Innen und damit vermeidbare Aufwände in den Ämtern zu vermeiden. Durch eine aktive Entlastung, welche auch durch eine Zusammenarbeit zwischen Ämtern und Ministerien am Abbau von Hürden in Abläufen geprägt sein muss, schaffen wir Kapazitäten zur Verfolgung von Finanzbetrügern. Nur durch funktionierende Kommunikation und einen Austausch der Behörden untereinander kann effektiv gegen Steuerbetrüger, Geldwäscher und andere Kriminelle im Bereich der Wirtschaft vorgegangen werden.
Antrag: | Geldwäsche stoppen, Steuerhinterziehung verhindern! |
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Antragsteller*in: | Ben Lüdke (KV Steinburg) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 26.03.2025, 20:21 |
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