Die Überschriften werden zu Paragraphen angepasst. Statt einer einfachen Nummerierung („1. Stellung der LAGen in der Partei“) wird die übliche Paragraphendarstellung („§ 1 Stellung der LAGen in der Partei“) verwendet.
Absätze werden als solche gekennzeichnet und nicht mehr als Aufzählungspunkte dargestellt. Statt einer einfachen Nummerierung („1.“) wird die übliche Absatzdarstellung („(1)“) verwendet.
Abkürzungen werden ausgeschrieben: Die Abkürzungen „LAG“ und „BAG“ werden vollständig ausgeschrieben zu „Landesarbeitsgemeinschaften“ und „Bundesarbeitsgemeinschaften“. Ebenso wird die Abkürzung „z. B.“ zu „zum Beispiel“, „max.“ zu „maximal“ (Zeile 107) und „SH“ zu „Schleswig-Holstein“ (Zeile 64) ausgeschrieben.
Der doppelte Punkt in Zeile 23 wird als sprachlicher Fehler entfernt.
Die Zeilen 31 bis 38 werden in Absatz 4 integriert.
Die Zeilen 58 und 59 werden zu einem neuen Absatz 2 zusammengefasst. Der bisherige Absatz 2 wird entsprechend zu Absatz 3.
In den Zeilen 61 und 62 werden sowohl der Langstrich als auch der Kurzstrich entfernt.
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