Erbschaftsteuer wie Vermögensteuer fließen den Ländern zu. Änderungen können allerdings nur auf Bundesebene erfolgen. Neben der Verbesserung der Einnahmesituation für die Länder sollte auch die Verteilung der Steuerlast in den Blick genommen werden. Eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer (die ohnehin in SH am höchsten in ganz Deutschland ist), ist dafür nicht geeignet. Dagegen sollten derzeit legale Möglichkeiten der Steuerumgehung bei Immobiliengeschäften wie Share Deals gesetzlich eingeschränkt werden.
Antrag: | Soziale Gerechtigkeit im Zentrum grüner Politik |
---|---|
Antragsteller*in: | Oliver Brandt (KV Herzogtum Lauenburg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.03.2025, 07:18 |
Kommentare