Veranstaltung: | Landesparteitag S-H April 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 07.03.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.03.2025, 20:11 |
A21: Den Rechtsstaat in der Fläche sichern!
Antragstext
Mit der Ankündigung des Justizministeriums, die Reduzierung der Amtsgerichte auf
eines pro Kreis zu prüfen, erhebt sich berechtigter Widerspruch von Fachleuten
und aus der Zivilgesellschaft. Der Vorschlag berücksichtigt keine strukturellen
Unterschiede in den Regionen unseres Bundeslandes, erhöht deutlich die Fahrtwege
und stellt eine zusätzliche Belastung der bestehenden Standorte im Land dar.
Eine gute Justiz sichert das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. An den
Amtsgerichten werden vielmals Dinge verhandelt, die das alltägliche Leben der
Menschen unmittelbar betreffen, wie Mietangelegenheiten, Familien-, Betreuungs-
oder kleinere Strafsachen. Gerade in der aktuellen Zeit ist ein solcher
Einschnitt der falsche Weg und benachteiligt im Kern Menschen mit niedrigem
Einkommen oder mobilitätseingeschränkte Personen.
Dabei zeigt sich besonders im Hamburger Randgebiet, welche Defizite eine
generelle, kreisbezogene Zusammenlegung mit sich bringt. Durch eine hohe
Besiedelungs- und Bevölkerungsdichte birgt eine Zusammenlegung eine deutliche,
überproportionale Mehrbelastung für die verbleibenden Amtsgerichte. Auch im
ländlichen Raum in Schleswig-Holstein ist ein Rückzug aus der Fläche fatal. Denn
in diesen Regionen, in denen die Wege besonders weit sind und der ÖPNV nicht
ausreichend ausgebaut ist, führt dies zu einer Belastung für die Rechtsuchenden.
Amtsgerichte sind nicht nur Orte, die Urteile produzieren, sie sind eine Bastion
des Rechtsstaates vor Ort.
Daher werden wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Prozess kritisch begleiten und
darauf hinwirken, dass sich eine Reform nicht pauschal an Kreisgrenzen
orientiert, sondern die Zielsetzung haben muss, allerorts im Land einen guten
Zugang zur Rechtspflege und einer funktionierenden Justiz zu sichern.
Antrag in leichter oder einfacher Sprache
Das Justizministerium hat angekündigt, dass es prüfen will, ob nur noch ein Amtsgericht pro Kreis nötig ist. Der Kreisvorstand Pinneberg und die LAG Demokratie und Recht sind dagegen. Sie sagen: Der Vorschlag beachtet nicht die Unterschiede in den Regionen unseres Bundeslandes. Die Menschen müssten viel weiter fahren. Und die verbleibenden Gerichte hätten zu viel Arbeit.
Eine gute Justiz sorgt dafür, dass Menschen unserem Rechtsstaat vertrauen. Bei den Amtsgerichten werden Dinge verhandelt, die das tägliche Leben direkt betreffen. Zum Beispiel Mietangelegenheiten, Familiensachen, Betreuung oder kleinere Strafsachen. Gerade jetzt ist so eine Kürzung der falsche Weg. Sie benachteiligt vor allem Menschen mit wenig Geld oder Menschen, die nicht gut reisen können.
Besonders im Hamburger Randgebiet zeigt sich, welche Probleme eine Zusammenlegung nach Kreisen bringt. Dort leben viele Menschen. Wenn man Gerichte zusammenlegt, bekommen die verbleibenden Gerichte viel mehr Arbeit. Auch für Menschen auf dem Land in Schleswig-Holstein ist es schlecht, wenn Gerichte wegfallen. Dort sind die Wege schon jetzt weit und es gibt nicht genug Busse und Bahnen. Amtsgerichte sind nicht nur Orte, die Urteile fällen. Sie sind eine wichtige Stelle des Rechtsstaats vor Ort.
Deshalb werden wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen Prozess kritisch begleiten. Wir wollen, dass eine Reform sich nicht einfach an Kreisgrenzen orientiert. Das Ziel muss sein, dass alle Menschen im Land guten Zugang zur Rechtspflege und einer gut funktionierenden Justiz haben.
Begründung
Gemeinsamer Antrag vom Kreisvorstand Pinneberg und der LAG Demokratie und Recht
Die Justizreform des Landes hat bereits im vergangenen Jahr zu zahlreichen Diskussionen geführt. Mittlerweile wurden die Vorschläge für die Reform der Fachberichtsbarkeit zielgerichtet angepasst. Die Vorschläge für die Reform der Amtsgerichte werden noch ausgearbeitet. Mittlerweile haben sich Kommunen und Kreise bereits gegen die pauschale Reduzierung der Amtsgerichte auf eines pro Kreis ausgesprochen. Damit schließen sie sich der Kritik von Fachverbänden und Zivilgesellschaften aus dem letzten Jahr an.
Ein guter Zugang zur Justiz sichert dabei auch das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Die Gerichtsbarkeit ist ein essenzieller Bestandteil unserer Demokratie und gewährleistet die konsequente und faire Anwendung unseres Rechts. Die Amtsgerichte stellen dabei vielmals den ersten Anlaufpunkt für viele verschiedene Rechtsstreitigkeiten dar, die die Menschen in unserem Land direkt und persönlich betreffen. Der einfache Zugang zu diesen stellt somit einen wichtigen Kontaktpunkt mit der Gerichtsbarkeit, dessen Ansehen und Funktionalität auf die direkte Bewertung unseres Rechtsstaats einzahlen. Auch bestehende, gut funktionierende Vernetzungen mit Behörden und anderen Institutionen vor Ort müssten in Teilen neu aufgebaut werden.
Eine pauschale Anpassung der Anzahl der Amtsgerichte auf Basis unserer Kreisgrenzen berücksichtigt zudem nicht die strukturellen Unterschiede in unserem Bundesland. Die dicht besiedelten und sehr einwohnerstarken Kreise sind schlecht mit einwohnerschwachen, aber meist flächenmäßig großen Kreisen zu vergleichen. Gleichzeitig beeinflussen diese Faktoren aber wichtige Punkte für den guten Zugang zur Justiz. Eine Reduzierung in der Fläche bedeutet deutlich weitere Wege zur Wahrnehmung der eigenen Rechte. In Folge wäre eine Erwartung, dass der Zugang über den ÖPNV deutlich verbessert wird, eine notwendige Maßnahme, die jedoch vorallem die Kreise finanziell fordern würde. Gleichzeitig bedeutet eine Reduzierung in einwohnerstarken Kreisen, dass die Justiz deutlich höher belastet wird. Ob die Zentralisierungseffekte ausreichen würden, um diese Mehrbelastung zu neutralisieren, ist fraglich.
Links
LPT-Beschluss zur Gerichtsstrukturreform: https://landesparteitag-sh-oktober2024.antragsgruen.de/landesparteitag-sh-oktober2024/gerichtsstrukturreform-35465
Resolution des Kreistags Rendsburg-Eckernförde für den Erhalt der beiden Amtsgerichtsstandorte in Rendsburg und Eckernförde: https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/politik-verwaltung/politik-und-verwaltung-des-kreises/allris/to020?TOLFDNR=2004824&SILFDNR=2000525
Resolutions Kreistags Pinneberg für den Erhalt der beiden Amtsgerichtsstandorte in Elmshorn und Pinneberg: https://www.kreis-pinneberg.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1000434&refresh=false&TOLFDNR=1001553
Unterstützer*innen
- Zoé Engel (KV Kiel)
- Katrin Stange (KV Pinneberg)
- Robert Lemke (KV Lübeck)
- Maya Diederichs (KV Kiel)
- Lukas Unger (KV Pinneberg)
- Ben Lüdke (KV Steinburg)
- Pascal Schenk (KV Lübeck)
- Lorenz Mayer (KV Segeberg)
- Henning In den Birken (KV Pinneberg)
- Kirsten Schaltenberg (KV Schleswig-Flensburg)
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